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Der "Wellenbrecher" und seine Konsequenzen für den Segelsport

Update vom 02.11.2020:

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Liebe Vereinsvorsitzende, liebe Seglerinnen und Segler,

wie bereits in unserer E-Mail vom 30. Oktober 2020 mitgeteilt, wollen wir Sie nach dem Beschluss der Bundesregierung, vom 28.10.2020, über die bisher durchgedrungenen Einschränkungen für den Sport Informieren.

 

Laut Beschluss der Senatsverwaltung vom 29.10.2020, gelten ab dem 02. November 2020 für die Berliner Segelvereine (Sportvereine) folgende Einschränkungen:

Ausübung des Sports

  • Vereine dürfen für den Individualsport geöffnet bleiben (private und öffentliche Sportanlagen)
  • Individualsport, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand (segeln auf einem Boot), ist möglich
  • Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren dürfen Sport treiben, wenn der Sport im Freien und in festen Gruppen von maximal 10 anwesenden Personen zuzüglich einer betreuende Personen ausgeübt wird
  • Landes- und Bundeskadersportler/innen dürfen trainieren
  • Sportler/innen der Segelbundesliga dürfen nicht gemeinsam trainieren

Aufslippen

  • zu zweit oder alleine mit dem eigenen Hausstand ist möglich
  • Aufslippen/Kranen in Gruppen, größer als zwei Personen, ist verboten (vereinsinternes Slippen/Kranen)
  • gewerbliches Aufslippen/Kranen ist erlaubt, zuzüglich zwei Personen oder einer Person und deren Hausstand, unter Einhaltung der Hygieneregeln (Mund- /Nasenschutz und 1,5 Meter Abstand)

Gastronomie

  • ist für den Speise- und Getränkeverzehr im Verein zu schließen
  • Speisen für den häuslichen Verzehr (nicht auf der Sportanlage/Boot) dürfen verkauft und ausgegeben werden

Bitte beachten Sie, dass dies keine Freigaben des Berliner Segler-Verbandes sind, sondern Erklärungen der vom Senat veröffentlichten Verordnung.

Für verbindliche Aussagen wenden Sie sich bitte direkt an die Senatsverwaltung.

Der Berliner Segler-Verband e.V. wird sich dafür einsetzen, dass das Aufslippen der Boote in diesem Jahr noch für alle Vereine möglich ist, soweit noch nicht geschehen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Senatsverwaltung und dem LSB-Berlin.

Bleiben Sie gesund!

Den aktuellsten Stand der Entwicklungen können Sie hier nachverfolgen.

30.10.2020: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 28.10.2020 zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie weiterführende Beschlüsse gefasst, die auch den Sport betreffen.

Demnach werden ab Montag, dem 2. November 2020, der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen stark eingeschränkt. Dazu gehören auch Veranstaltungen (z.B. Mitgliederversammlungen oder Gremiensitzungen). Die Maßnahmen werden vorerst bis Ende November 2020 befristet.

Sobald konkrete Regelungen für den Berliner Segelsport vorliegen, werden wir Sie hier auf unserer Seite darüber informieren.

© 2021 Berliner Segler-Verband e.V.

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