Teilerfolg für den Berliner Wassersport!
Kürzlich hat das VG Berlin in der Sache des Widerspruchs eines Vereins am Wannsee gegen die Auflagen bei der Erteilung der Steggenehmigung entschieden. Eine fachliche Zusammenfassung des Urteils gibt nachfolgend Verwaltungsrechtsexperte Rolf Bähr, der seit langen Jahren als Anwalt mit diesem und ähnlichen Fällen befasst ist:
Nach der Aufhebung des Hausboot-, Beleuchtungs- und Winterliegeverbots hat das Verwaltungsgericht Berlin am 23.11.2021 nun auch das Übernachtungsverbot in Sportbooten für 1-2 Nächte (bzw. bei Regatten, Meisterschaften und sonstigen Wassersportwettbewerben bis zu fünf Nächten) für rechtswidrig erklärt. Mehr als zwei Übernachtungen (bzw. mehr als fünf Übernachtungen) werden nach Auffassung des Gerichts aber als unzulässiges "Wohnen" auf den Sportbooten ausgeurteilt.
Die pauschale 20jährige Befristung der Steggenehmigung wurde ebenfalls als rechtswidrig angesehen und dem klagenden Verein ein Rechtsanspruch auf Neubescheidung durch das BA Steglitz-Zehlendorf unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zuerkannt.