Der Staatssekretär für Sport hat soeben unseren Präsidenten darüber informiert, dass am 21. Juli 2020 die Infektionsschutzverordnung dahingehend geändert wird, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern bei der Ausübung des Segelsports im Freien unterschritten werden darf.+++Die Wende für Berlins Segelsport!+++
Der Staatssekretär für Sport hat soeben unseren Präsidenten darüber informiert, dass am 21. Juli 2020 die Infektionsschutzverordnung dahingehend geändert wird, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern bei der Ausübung des Segelsports im Freien unterschritten werden darf.

Wegen der Corona-Pandemie hat sich der Arbeitskreis Kirche und Sport in Berlin und Brandenburg dazu entschieden, den 39. Sportschiffergottesdienst auf den 18. September 2021 zu verschieben. Das Motto „Alles ist möglich…“ wird als Zeichen des Glaubens und der Hoffnung beibehalten.
Nach Ansicht der Senatsverwaltung ist der Mindestabstand bei der Sportausübung im Freien auf dem Wasser kein unumgängliches Dogma. Damit kann grundsätzlich nach Auffassung des BSV auch in Zweimann- oder anderen Mannschaftsbooten gesegelt werden, wenn bauartbedingt oder auf bestimmten Kursen ein Mindestabstand zwischen festen oder bestehenden Mannschaften nicht durchgehend eingehalten werden kann.
