Zwei behördliche Auflagen des Bezirksamts Spandau in Steggenehmigungen wurden durch das Verwaltungsgericht Berlin (10 K 268.18) wie folgt rechtskräftig gekippt:
Das angeordnete Liegeverbot für Boote in einer Steganlage zwischen 15. Dezember und 15. Februar ist rechtswidrig. Ein allgemeines Beleuchtungsverbot ist ebenfalls rechtswidrig. Beleuchtungseinrichtungen, die bestimmte Auflagen erfüllen, wurden durch das Bezirksamt anerkannt.
Die Frage der generellen Befristung von Genehmigungen für Steganlagen wurde erörtert, war aber nicht Gegenstand des Rechtstreits.


Der Staatssekretär für Sport hat soeben unseren Präsidenten darüber informiert, dass am 21. Juli 2020 die Infektionsschutzverordnung dahingehend geändert wird, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern bei der Ausübung des Segelsports im Freien unterschritten werden darf.
Wegen der Corona-Pandemie hat sich der Arbeitskreis Kirche und Sport in Berlin und Brandenburg dazu entschieden, den 39. Sportschiffergottesdienst auf den 18. September 2021 zu verschieben. Das Motto „Alles ist möglich…“ wird als Zeichen des Glaubens und der Hoffnung beibehalten.
