Statement des LSB Berlin: "Es gibt erste Öffnungen für den Sport in Berlin. Das begrüßen wir, und der Beschluss des Senats ist ein Schritt in die richtige Richtung. Unsere zentrale Forderung, Sport für Kinder und Jugendliche in Gruppen zu ermöglichen, geht ab kommenden Montag in Erfüllung. Dafür haben wir uns in den vergangenen Wochen auf politischer Ebene mit Nachdruck eingesetzt.
Einstellung des Prüfungsbetriebes ab 16. Dezember 2020
Update vom 09.03.21: Bezüglich der Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes erwarten wir derzeit einen Erlass des BMVI. In diesem werden Modalitäten geregelt, welche bei einer Wiederaufnahme zu berücksichtigen sind. Wir werden Sie kurzfristig informieren, wenn dieser Erlass vorliegt und welche Handlungsnotwendigkeiten sich daraus ergeben. Wir gehen davon aus, dass wir Sie diesbezüglich in der kommenden Woche informieren können und eine Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes zum 15. März 2021 – nach entsprechender Rückmeldung Ihrer am Prüfungsort zuständigen Behörden unter Berücksichtigung des vorgenannten Erlasses - stattfinden kann.
Somit weisen wir Sie - in Abstimmung der beiden Verbände DMYV und DSV – an, weiterhin alle anstehenden Prüfungen abzusagen und den Prüfungsbetrieb bis voraussichtlich 15. März 2021 einzustellen.
Mitgliederinfo // Brief vom Präsidenten
Liebe Vereinsvorsitzende, liebe Vereinsmitglieder,
seit einem guten Jahr hat sich die Welt für viele von uns verändert und wir müssen uns immer wieder neuen Herausforderungen stellen und lernen mit und in der neuen Welt zu leben.
Steganlagen: Übernachtungsverbot und Befristung von Genehmigungen
In Steggenehmigungen für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf werden neuerdings als Auflagen Übernachtungs-Verbote in der Steganlage und weiterhin 10-jährige Befristungen verfügt.
Vierte Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Update: Der Berliner Senat hat am 20. Januar 2021 die Vierte Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese trat am 24. Januar 2021 in Kraft und ist hier einsehbar. Die geltenden Regelungen haben vorerst bis zum 14. Februar 2021 Gültigkeit.
Für den Berliner Sport ergeben sich durch die neuerliche Anpassung der Verordnung keinerlei Veränderungen. Diese wurden mit der 3. Verordnung angepasst und betreffen die Sportangebote für Kinder in Gruppen.

