Update vom 09.03.21: Bezüglich der Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes erwarten wir derzeit einen Erlass des BMVI. In diesem werden Modalitäten geregelt, welche bei einer Wiederaufnahme zu berücksichtigen sind. Wir werden Sie kurzfristig informieren, wenn dieser Erlass vorliegt und welche Handlungsnotwendigkeiten sich daraus ergeben. Wir gehen davon aus, dass wir Sie diesbezüglich in der kommenden Woche informieren können und eine Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes zum 15. März 2021 – nach entsprechender Rückmeldung Ihrer am Prüfungsort zuständigen Behörden unter Berücksichtigung des vorgenannten Erlasses - stattfinden kann.
Somit weisen wir Sie - in Abstimmung der beiden Verbände DMYV und DSV – an, weiterhin alle anstehenden Prüfungen abzusagen und den Prüfungsbetrieb bis voraussichtlich 15. März 2021 einzustellen.


In Steggenehmigungen für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf werden neuerdings als Auflagen Übernachtungs-Verbote in der Steganlage und weiterhin 10-jährige Befristungen verfügt.
Update: Der Berliner Senat hat am 20. Januar 2021 die Vierte Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese trat am 24. Januar 2021 in Kraft und ist
Wir bitten unverändert zu Zeiten der Pandemie von persönlichen Besuchen in der Geschäftsstelle Abstand zu nehmen, bzw. um Terminvereinbarung für dringende persönliche Gespräche.
