Aufgrund der aktuellen Lage müssen wir den 16. Athletikpokal leider auf 2022 verschieben. Wir hoffen uns dann in ein paar Wochen alle gesund auf dem Wasser zu sehen!
Bleibt fit!
Aufgrund der aktuellen Lage müssen wir den 16. Athletikpokal leider auf 2022 verschieben. Wir hoffen uns dann in ein paar Wochen alle gesund auf dem Wasser zu sehen!
Bleibt fit!
In Steggenehmigungen für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf werden neuerdings als Auflagen Übernachtungs-Verbote in der Steganlage und weiterhin 10-jährige Befristungen verfügt.
Update: Der Berliner Senat hat am 20. Januar 2021 die Vierte Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese trat am 24. Januar 2021 in Kraft und ist hier einsehbar. Die geltenden Regelungen haben vorerst bis zum 14. Februar 2021 Gültigkeit.
Für den Berliner Sport ergeben sich durch die neuerliche Anpassung der Verordnung keinerlei Veränderungen. Diese wurden mit der 3. Verordnung angepasst und betreffen die Sportangebote für Kinder in Gruppen.
Wir bitten unverändert zu Zeiten der Pandemie von persönlichen Besuchen in der Geschäftsstelle Abstand zu nehmen, bzw. um Terminvereinbarung für dringende persönliche Gespräche.
Telefonisch ist die Geschäftsstelle Montag - Donnerstag von 10:00 – 15:00 Uhr, mittwochs zusätzlich bis 17:30 Uhr erreichbar. Gerne können Sie Ihre Anfragen auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden, Sie erhalten eine Rückantwort.
Vor zwei Jahren gab es eine Brandenburger Verwaltungsgerichtsentscheidung , wonach an einer Steganlage "vertäute" Hausboote, die mittels dieser Verbindung auch mit dem Gewässergrund verbunden sind, nach der Brandenburgischen Bauordnung als genehmigungspflichtige Bauwerke gelten. Etliche weitere Rechtsstreite sind insoweit anhängig. Deshalb war und ist gesetzliche Klärung nötig, würden doch auch sonstige Sportboote - wie Segelboote - ebenfalls diesen Tatbestand erfüllen.
© 2021 Berliner Segler-Verband e.V.
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