EINLADUNG "Tag der offenen Tür"

am 05. Und 06. Mai 2022 öffnet der LSB seine Türen im Manfred von Richthofen-Haus in der Jesse-Owens-Alle 2, in 14503 Berlin zu einem „Tag der offenen Tür“. Aus Termin-Überschneidungsgründen kann sich die Geschäftsstelle des Berliner Segler-Verbandes, die sich ja auch im LSB-Gebäude befindet, leider nur am Freitag, den 06. Mai 2022 von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr am „Tag der offenen Tür“ beteiligen.

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Die Saison 2022 ist eröffnet ..!

Blick aufs WasserBeim Segel Club Ahoi wurde am 09. April 2022 bei kühlem Aprilwetter und bis zu 7 Beaufort die Saison 2022 für den Berliner Segler-Verband und seine über 14.500 Mitglieder mit dem offiziellen Ansegeln eröffnet. Herzlichen Dank an alle Organisatoren, die für dieses Fest das Gelände hergerichtet haben und alle im Wasser liegenden Schiffe über die Toppen geflaggt präsentierten!

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Pokal der Berliner Seglerjugend 2022: die Regatten stehen fest!

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Auch für das Jahr 2022 schreibt der Berliner Segler-Verband wieder den "Pokal der Berliner Seglerjugend" aus.

Der Wettbewerb fördert die Teilnahme an Jugendregatten in den verschieden Berliner Segelrevieren und wird für Jugendbootsklassen ausgeschrieben, die auf mindestens drei Berliner Segelrevieren Regatten ausführen.

Für das Jahr 2022 sind das folgende Klassen: Optimist B, Optimist A, ILCA-4, ILCA-6, 420er und Pirat.

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BSV teilt Auffassung des DSV in Sachen Gazprom

Auf seiner Sitzung am 03. März hat das Präsidium des Berliner Segler-Verbandes sich klar positioniert und sich der Auffassung des DSV Präsidiums in Bezug auf eine weitere Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Gazprom einstimmig angeschlossen.

Der Deutsche Segler-Verband (DSV) hatte unmittelbar nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine alle mit dem Energiekonzern Gazprom kooperierenden Vereine aufgefordert, umzudenken und sich vom Sponsor Gazprom zu trennen.

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Steggenehmigungen - Neues Urteil des VWG Berlin

SteganlageTeilerfolg für den Berliner Wassersport!

Kürzlich hat das VG Berlin in der Sache des Widerspruchs eines Vereins am Wannsee gegen die Auflagen bei der Erteilung der Steggenehmigung entschieden. Eine fachliche Zusammenfassung des Urteils gibt nachfolgend Verwaltungsrechtsexperte Rolf Bähr, der seit langen Jahren als Anwalt mit diesem und ähnlichen Fällen befasst ist:

Nach der Aufhebung des Hausboot-, Beleuchtungs- und Winterliegeverbots hat das Verwaltungsgericht Berlin am 23.11.2021 nun auch das Übernachtungsverbot in Sportbooten für 1-2 Nächte (bzw. bei Regatten, Meisterschaften und sonstigen  Wassersportwettbewerben bis zu fünf Nächten) für rechtswidrig erklärt. Mehr als zwei Übernachtungen (bzw. mehr als fünf Übernachtungen) werden nach Auffassung des Gerichts aber als unzulässiges "Wohnen" auf den Sportbooten ausgeurteilt.

Die pauschale 20jährige Befristung der Steggenehmigung wurde ebenfalls als rechtswidrig angesehen und dem klagenden Verein ein Rechtsanspruch auf Neubescheidung durch das BA Steglitz-Zehlendorf unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zuerkannt.

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