Wie bereits in unserem Schreiben vom 3. November 2020 angekündigt, gibt es von der Senatsverwaltung für die Wassersportvereine eine Anpassung der 10. Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 29.10.2020.
Hier finden Sie diese Anpassung der Senatsverwaltung mit den Auswirkungen für den Wassersport.
Es haben sich keine weiteren Einschränkungen für den Segelsport ergeben. Wir bitten aber die Vereine die einen Kraft- oder Fitnessraum auf dem Vereinsgelände haben, diesen zu schließen.